Wichtige Informationen
zur Jagdunfallversicherung für Bracken auf Bewegungsjagden
Der Österreichische Brackenverein hat für Brandlbracken und Steirische Rauhaarbracken eine Rahmenunfallversicherung für Bewegungsjagden auf Schalenwild bei der Gothaer abgeschlossen.
Die Rahmenversicherung ist primär für solche Bewegungsjagden gedacht, die kurzfristig angesetzt werden, beziehungsweise für Bewegungsjagden bei denen einzelne Brackenführer mit ihren Bracken teilnehmen und eine andere Form einer Gruppenunfallversicherung aufgrund der geringen Hundeanzahl nicht möglich ist.
Welche Voraussetzungen müssen von Seiten des Hundeführers und des Hundes erbracht werden:
- Der Hundeführer muss Mitglied (Mitgliedsbeitrag für das laufende Vereinsjahr beglichen) im österreichischen Brackenverein sein.
- Der Hund muss eine Gebrauchsprüfung bestanden haben.
- Die Meldung bei einer kurzfristig angesetzten Jagd hat zumindest 2 Stunden schriftlich vor Beginn der Jagd erfolgen. Die Meldung hat das Jagdgebiet, den Jagdverantwortlichen, Zeitpunkt der Jagd, den (die) Hundeführer und Hund(e) zu beinhalten.
- Meldung der Teilnahme an einer Bewegungsjagd durch einzelne Hundeführer, wenn es keine andere Möglichkeit einer Unfallversicherung gibt. Die Meldung hat ebenfalls das Jagdgebiet, den Jagdverantwortlichen, den Zeitpunkt der Jagd, sowie den (die) Hundeführer und Hund(e) zu beinhalten
Welche Einsätze werden nicht versichert:
- Gatterjagden
- Maisjagden
Versicherungsbeitrag pro Jagdtag und Jagdhund:
- Der Versicherungsbeitrag beläuft sich pro Jagdtag und Jagdhund auf € 15,–
Versicherungssummen pro Schadensfall:
- € 1.500,00 — für Tierarztkosten (€ 100,– Selbstbehalt)
- € 750,00 — für den Todesfall des Jagdhundes
Einzahlung des Versicherungsbeitrages:
- Der Versicherungsbeitrag ist durch den Hundeführer am Tag der Jagd beziehungsweise vor der Jagd auf das Konto des Brackenvereines (AT602081521800000701) mit dem Verwendungszweck – JUV-Name des Hundes einzuzahlen.
Ansprechpartner für Jagdanmeldungen und Schadensfälle:
- Die Anmeldung der Jagd hat mittels Formular an Karl Heinz Neuhold heinz.neuhold@bracken.at oder online unter service.bracken.at zu erfolgen.
- Der Unfall der Bracke inkl. Form der Verletzung ist unmittelbar nach der Jagd an Karl Heinz Neuhold; Tel.: 0676/9631664 (mündlich oder per SMS) oder per Email (heinz.neuhold@bracken.at) zu melden.
- Der Unfall hat auf jeden Fall im kausalen Zusammenhang mit dem Einsatz des Hundes bei der Bewegungsjagd zu stehen.